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Ein Witz namens Leistungsschutzrecht

8
  • von Karsten Lohmeyer
  • in Praxis
  • — 1 Okt, 2016
Von Alex E. Proimos - http://www.flickr.com/photos/proimos/4199675334/, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=22535544

Facepalm… Quelle:Von Alex E. Proimos – http://www.flickr.com/photos/proimos/4199675334/, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=22535544

Wer für das Leistungsschutzrecht kämpft, hat das Internet nicht verstanden. Allen voran EU-Kommissar Günther Oettinger, der dringend mal ein paar Dinge lernen müsste.

Eigentlich galt es schon als tot – das liebe Leistungsschutzrecht. Nun wurde es durch einen tapsigen EU-Kommissar wieder aus der Kiste geholt. Verleger sollten ihren Online-Redakteuren doch mal erklären, warum das so wichtig sei, meinte Günther Oettinger, und warf sich dann selbst in die Twitterschlacht. Was er dabei enthüllte, sollte jeden, der sich professionell mit dem Internet beschäftigt, bis ins Mark erschüttern. Denn erneut bewies der für die Digitalisierung zuständige EU-Kommissar, dass er nur wenig Ahnung davon hat, wie das Internet so funktioniert. Vielleicht war es aber auch der Praktikant, der für den Kommissar twittert.

Denn was Herr Oettinger (zumindest meiner Meinung nach) offensichtlich nicht versteht, und andere wohl nicht verstehen wollen:

Nicht etwa Google bedient sich an den hart erarbeiteten Inhalten der Verlage. Sondern die Verlage profitieren von einer milliardenteuren Leistung, die allein Google erbringt – und das kostenlos. Im Umkehrschluss müsste eigentlich Google Geld von Verlagen verlangen, dass es so viele Millionen von Besuchern zu ihren Angeboten bringt.

Ich schreibe das voller Überzeugung. Denn in meinem Brötchenjob bei The Digitale gehört es zu meinen wichtigsten Aufgaben, Traffic, also Besucher, auf die von uns betreuten und erstellten digitalen Inhalte zu bringen. Oft bleibt uns nichts anderes übrig als ihn einzukaufen. Denn es ist unglaublich schwer, es überhaupt an eine interessante Position innerhalb der Google-Suchergebnisse zu schaffen.

Diese Abhängigkeit von Google ist zwar frustrierend, manchmal sogar beängstigend – aber immerhin eine von mehreren Möglichkeiten, an unbezahlten (organischen) Traffic zu kommen. Eine Möglichkeit, die Verlags-Webseiten ausgesprochen gut beherrschen.

Verlagsangebote profitieren in enormen Maße von einer extrem hohen Google-SichtbarkeitVerlagsangebote profitieren in enormen Maße von einer extrem hohen Google-Sichtbarkeit, die man zum Beispiel mit Werkzeugen wie Sistrix oder Searchmetrics messen kann. Wie sehr die Verlage – und jeder, der digitale Inhalte produziert – von den Suchmaschinen und insbesondere Google profitiert, zeigt das von Zeit-Online-Chefredakteur Jochen Wegner initiierte #trafficleaks:

.@GOettingerEU Zur Versachlichung: So viel Traffic bekommen wir von Google. Vielleicht zeigen andere das ja auch einmal #trafficleaks #LSR pic.twitter.com/hOgj3AWCf7

— ZEIT ONLINE (@zeitonline) 30. September 2016

Schauen wir uns mal an, was das bedeutet: 20,5 aller Besuche (Visits) auf Zeit.de werden von Google kostenlos „vermittelt“. Das heißt, Internet-Nutzer haben meistens nach einem oder mehreren Begriffen („Keyword/Keyterm“) gesucht und sich dann nach einem Blick auf die Suchergebnisseite („SERP“) dafür entschieden, auf den Link zu Zeit-Online zu klicken (und nicht auf die gleichzeitig dargestellten Snippets von z.B. Spiegel, Focus und Bild). Man kann das in etwa damit vergleichen, dass ich mich am Zeitungskiosk für die Zeitung entschieden habe, die die beste Headline geboten hat oder deren Marke mir besonders vertraut ist.

Zeit Online müsste für seine Besucher Millionen zahlenJetzt mal ganz grob gerechnet: Laut den IVW-Daten von Zeit Online hat das Portal im August 2016 insgesamt 56.449.435 Visits. 20,5 Prozent davon sind 11.572.134 Besuche, die alle relevant für die Vermarktung, also das Erlösmodell der Verlage sind.

Jetzt nehmen wir mal an, Zeit-Online müsste diese Besuche einkaufen. Das geht meist über den sogenannten Cost per Click („CPC“), man zahlt also einen gewissen Betrag pro Besuch. Nehmen wir mal einen relativ geringen CPC von 30 Cent (Ich kenne Firmen, die zahlen bis zu einem Euro und mehr), dann müsste Zeit Online allein für diese Besuche 3.471.640,25 Euro zahlen. Monatlich natürlich.

Rechnete man den relativ schlechten August 2016 aufs Jahr hoch, landen wir bei 41.659.693 Euro, die Google sozusagen Zeit Online schenkt. (Mit einem niedrigeren CPC natürlich weniger)

Und Herr Oettinger, Herr Burda und Herr Döpfner möchten also, dass Google für das für Verlagsangebot so lebenswichtige Anzeigen der Suchsnippets auch noch zahlt? Ich verstehe die Welt nicht mehr…

Jeder kann das Rechenspiel nachvollziehenIhr, liebe Leser, könnt das ganze Spiel mal bei den anderen großen Newsseiten selbst mal durchziehen. Dazu braucht Ihr nicht mal die Daten aus #trafficleaks, sondern könnte zum Beispiel mit Similarweb.com zumindest erahnen, wie hoch der Suchmaschinen-Anteil der jeweiligen Seite ist.

Hier mal der Traffic von Zeit.de mit Similarweb ausgewertet, was zeigt, dass die Schätzung des Anbieters „von außen“ recht nah an der Realität ist:

Ich weiß ja nicht, wie Ihr es seht. Aber angesichts solcher Zahlen würde es mich nicht besonders wurmen, dass laut einer von Günther Oettinger auf Twitter heftig zitierten Studie „nur“ 53 Prozent aller Internetnutzer tatsächlich auf das angezeigte Suchsnippet klicken würden. Denn ganz ehrlich: Eine Click-Through-Rate („CTR“) von 53 % habe ich in „freier Wildbahn“ bisher noch kaum gesehen – ich freue mich oft schon, wenn ich es in den zweistelligen Bereich schaffe.

.@mediumflow @sixtus 47 Prozent der User, die Anreisser lesen, klicken NICHT weiter zum Artikel. EU-Umfrage: https://t.co/wmBOOvsNs6 1/2

— Günther H. Oettinger (@GOettingerEU) 29. September 2016

Oettinger zitiert eine Studie mit 503 BefragtenAber was soll man schon im Zeitalter des Internets und Big Data, in dem man das Nutzerverhalten bis ins letzte Detail messen kann, von einer Umfrage halten, bei der in Deutschland gerademal 503 (!) von rund 70 Millionen Internetnutzern befragt (!!!!) wurden…

Na ja, dieses Internet ist halt immer noch Neuland für uns und Herrn Oettinger.

via GIPHY

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Schlagworte: JournalismusLeistungsschutzrechtLSR

— Karsten Lohmeyer

Ich schreibe seit mehr als 20 Jahren für deutsche Medien und habe die 32. Lehrredaktion der Deutschen Journalistenschule besucht. Ich war Redakteur, Ressortleiter, Textchef und Mitglied von Chefredaktionen. Heute bin ich Chief Content Officer bei The Digitale, dem Content-Marketing-Dienstleister der Deutschen Telekom. Mehr über mich hier.

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Kommentare

  1. Lutz sagt:
    2. Oktober 2016 um 10:49 Uhr

    Selten so einen Schwachsinn gelesen! Dann müsste auch jedes Dorf dafür bezahlen, dass Menschen über die Straßen in den Ort kommen. Google ist ein Monopolist – und in jeder funktionierenden Marktwirtschaft werden Monopole entweder verhindert oder so reguliert, dass nicht alle anderen Marktteilnehmer an die Wand gedrückt werden. Das, was Sie hier fordern, ist im Grunde die Kapitulation vor einem Unternehmen, das es geschafft hat, alle Wettbewerber auszuschalten. Ohne Google kann im Internet niemand mehr irgendetwas erreichen. Und das bejubeln Sie noch? Einerseits beschreien Sie auf Ihrer Seite soziale Missstände, andererseits fordern Sie in der Contentwirtschaft den totalen, marktradikalen Urkapitalismus, also das Gesetz des Stärkeren.

    Antworten
    • Stephan Goldmann sagt:
      2. Oktober 2016 um 11:38 Uhr

      Hallo,

      „Ohne Google kann im Internet niemand mehr irgendetwas erreichen.“
      Es gibt Bing, Metager, DuckDuckGo, etc. Zudem hindert uns nichts, eine eigene Suchmaschine für das Internet zu bauen.

      Gegen eine Deregulierung von Google wendet sich der Text von Karsten gar nicht. Sie vermischen hier das Leistungsschutzrecht, das übrigens auch jede mögliche Konkurrenz von Google und Aggregatoren ebenso treffen würde, und eine mögliche Zerschlagung oder Auflagen aus dem Bereich Monopol und Kartellrecht.

      Es gibt übrigens einen Grund, warum Google Monopolist ist: Es gibt niemanden, der ein besseres Produkt für diesen Bereich bietet. Darum nutzen über 90 Prozent der Deutschen diese Suchmaschine. Dazu zwingt sie niemand. Nochmal: Es gibt Alternativen.

      Der simple Hass auf Google sollte uns eben nicht veranlassen schwachsinnige Gesetze zu erlassen, die auf nationaler Ebene bereits krachend vor die Wand gefahren sind und die nicht mal die meisten der möglichen Profiteure noch wollen.

      Was eine mögliche Deregulierung Googles angeht, laufen ganz andere Verfahren.

      Ich (nicht der Verfasser des Artikels übrigens) hingegen bin mit der Leistung von Google absolut zufrieden. Mir wäre es lieber, Herr Öttinger würde sich ganz anderer Themen auf dem Gebiet digitale Entwicklung annehmen. Auf dem Gebiet gibt es SEHR VIEL nachzuholen.

      Antworten
    • Karsten Lohmeyer sagt:
      2. Oktober 2016 um 11:54 Uhr

      Bitte nochmal genau lesen: Ich fordere ja nicht, dass Medien für den Google-Traffic zahlen sollten. Ich zeige nur auf, dass die von Google vermittelten Besucher einen Wert haben und diese kostenlose Leistung (die Milliardenkosten bei Google verursacht) von Verlagen und Gesetzgebung gewertschätzt werden sollte.

      Antworten
      • Berthold Stamm sagt:
        2. Oktober 2016 um 16:55 Uhr

        Woher wissen Sie, welcher Milliarden-Aufwand bei Google für die „kostenlose“ Leistung entsteht, hat Google Ihnen die Kalkulation offengelegt?

        Antworten
        • Karsten Lohmeyer sagt:
          3. Oktober 2016 um 12:52 Uhr

          Eine weltweite Suchmaschine wie Google zu betreiben, erfordert eine Milliardeninvestition – das sollte jedem klar sein, der sich der (kostenlosen) Dienstleistung bedient: Riesige Serverparks, Technologie, Personal, Patente,Software, Investitionen… Das ist ja nicht einfach der kleine Suchschlitz, den wir sehen, sondern teuerstes Hightech. Natürlich verdient Google damit auch Milliarden, gar keine Frage.

          Antworten
  2. Mirko Lange, talkabout sagt:
    3. Oktober 2016 um 16:38 Uhr

    Hallo Karsten,

    du solltest vielleicht Deine Kritik an Studie etwas abmildern – oder sogar ganz streichen. Denn wenn man es richtig macht kann man mit 500 Leuten durchaus zu richtigen Ergebnisse kommen. Vor allem dann, wenn sie eingebettet in einer große Studie sind mit rund 13.000 Befragten (wenn ich mich richtig erinnere).

    Der Trick ist, dass man irgendwann feststellt, dass sich das Ergebnis nicht mehr groß ändert. Man kann schon nach 20 Befragten von der Tendenz richtig liegen. Und sehr häufig tut sich dann ab ein paar Hundert Leuten gar nichts mehr. Also Studien werden nicht deswegen genauer, nur weil man mehr Leute fragt. Das hat irgendwo ein Ende. Und erfahrungsgemäß hängt das von der Komplexität der Fragestellungen ab. Hier haben wir eine sehr einfache Frage – da ist eine Stichprobe von 500 im Allgemeinen absolut ausreichend.

    Die besagte Studie wurde nach wissenschaftlichen Methoden durchgeführt. Das Verfahren ist in der Einleitung der Studie genau erklärt. Im Übrigen ist das Ergebnis auch absolut plausibel und von jedem von uns nachvollziehbar – also dass man sehr häufig nur die Headlines liest und gar nicht mehr lesen will. Inzwischen gibt es ja sogar einen Namen dafür: „Snackable Content“.

    Ganz abgesehen davon denke ich, dass deine Argumentation am Kern vorbeigeht. Denn bei Eigentumsrechten (und auch Urheberrechte sind im Kern Eigentumsrechte) kommt es nicht darauf an, ob es klug ist, was der Eigentümer macht. Er kann selbst bestimmen. Das ist der Kern. Wenn du eine tollen Vase besitzt, kannst Du sie auf den Boden schmeißen, verschenken, bemalen, einschmelzen – was auch immer. Das mag alles wirtschaftlich dumm sein, aber du darfst das.

    Konkret: Die Verleger haben Inhalte geschaffen, die sie viel Geld gekostet haben. Auch die Headlines mit den zwei Zeilen Snippet stellen einen Wert [sic!] dar. So argumentieren sie zumindest. Und diese Argumentation ist gar nicht dumm. Und jetzt argumentieren sie weiter, dass dieser Wert heute nicht geschützt ist. Und da haben sie auch Recht. Das Urheberrecht schützt diesen Wert nicht. Aber trotzdem haben sie ja den Wert geschaffen und zwar durch ihre „Leistung“ – deswegen heißt es ja „Leistungs-„Schutzrecht.

    Das LSR soll die Verleger also in die Lage versetzen, dass sie entscheiden können, was damit passiert. Und zwar auch so, dass sie es anderen untersagen können. Jedes Eigentumsrecht ist immer auch ein Abwehrrecht. Jeder, der ihre Leistungen irgendwie nutzen will, muss sie fragen. Und selbst wenn es für sie gut sein sollte, können sie es trotzdem ablehnen.

    So als ob ich dich fragen würde, ob ich dein Auto benutzen darf. Ich sage: Ich tanke es auf und wasche es auch. Und wirtschaftlich wäre es von dir auch klug, das zu machen. Trotzdem darfst du „Nein“ sagen. Oder (und jetzt kommt’s) Du könntest sagen: „Zahle mir noch 5 Euro und wir sind im Geschäft“. Das ist alles dein gutes Recht.

    Vom Grundgedanken denke ich deswegen, dass das LSR richtig ist. Diese Art von Kritik, wie du sie hier vorbringst, geht deswegen am Kern der Sache vorbei. Oder zumindest an dem Kern, der für die Verleger wichtig ist. Ihr argumentiert also voll an der Sache vorbei.

    Und jetzt kommt das große Aber: IN DER PRAXIS würde das aber zu ganz vielen Problemen führen ohne dass die Verleger am Ende davon etwas hätten. Und deswegen bin ich im Ergebnis Deiner Meinung. Das LSR ist falsch. Nur sind die Gründe dagegen die falschen. Man muss ein Eigentumsrecht der Verlage anerkennen. Das ist recht und billig.

    Nur ist leider schon der Zug abgefahren, dass sie darüber auch verfügen könnten.

    Antworten
  3. Jan Lorenz sagt:
    11. Oktober 2016 um 16:17 Uhr

    Hi Mirko, der Kommentar ist zwar schon ein paar Tage alt, wollte ich aber so nicht ganz unkommentiert lassen. Du schreibst, die Kritik ginge am Kern der Sache vorbei. Das sehe ich anders. Selbstverständlich sollen die Verleger frei entscheiden können, was sie mit ihren Werken machen. Nur war das auch schon ohne LSR der Fall.
    Zu jeder Webseite gehört eine robots.txt mit der genau festgelegt werden kann, welcher Crawler die Seite indexieren darf. Jeder Verleger könnte also Google aussperren.

    Der Kern, der den Verlegern wichtig ist, ist aber gerade nicht der selbstbestimmte Umgang mit publiziertem Material. Wichtiger ist ihnen der Profit, den sie durch die kostenlose, durch Google erbrachte Leistung erzielen. Sie entscheiden sich bewusst für den Profit, den Google ihnen einbringt.

    Und jetzt wollen die Verleger also Geld von Google für die verkürzte Anzeige ihrer Werke. Meiner Meinung nach, vollkommen in Ordnung. Wenn Google die Produkte der Verlage allerdings nicht kaufen möchte, finde ich das auch vollkommen in Ordnung.

    Paradox wird das ganze, weil die Verleger Google zwingen wollen, ihr Produkt zu kaufen.
    Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Ich brauche ein Auto, ich frage, ob ich dein Auto benutzen kann, Du bietest mir dein Auto für 5 Euro an, ich lehne dankend ab und jetzt willst du mich zwingen, dein Auto für 5 Euro zu benutzen. Klingt komisch oder?

    In meinen Augen ist das Gesetz der Versuch einer Krücke für fortschrittsfeindliche Verlage, um einfach da Geld abzugreifen, wo viel Geld und Erfolg sind. Es ist nachvollziehbar, dass sich die Branche bemüht, den eigenen Abstieg zu verhindern oder zumindest aufzuschieben, aber die Methoden sind höchst zweifelhaft.

    Ich frage mich, wie viel Geld von Verlagsseite schon in Anwälte, Politiker, PR etc. für das LSR investiert worden ist. Wahrscheinlich hätte man damit eine eigene Abteilung schaffen können, die sich tagein tagaus darum kümmert, herauszufinden wie man mit abgeschriebenen DPA Meldungen noch den größten Profit erzielt.

    Alternativ hätte man das Geld auch in unbefristete Arbeitsverträge, Löhne auf Tarif-Niveau oder mehr Zeit für Artikelrecherche in eigenen Häusern stecken können. Vielleicht wäre man dann auch in der Lage ein Produkt herzustellen, für das die Nutzer gerne über eine Paywall klettern.

    Antworten
  4. Captain Obvious sagt:
    23. Oktober 2016 um 01:14 Uhr

    Kommissar Oettinger: „47 Prozent der User, die Anreisser lesen, klicken NICHT weiter zum Artikel.“

    Captain Obvious: „47 Prozent aller Bahnhofskiosk-Kunden, die in der Zeitungsauslage blättern, kaufen am Ende bloß Zigaretten.“

    Antworten
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