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Causa Kachelmann: Wenn Persönlichkeitsverletzungen Journalisten Millionen kosten können

5
  • von Karsten Lohmeyer
  • in Gastbeiträge
  • — 13 Mrz, 2015

ExaliCover

Warum Journalisten aus dem Zirkus um den Wettermoderator lernen können und wie die Absicherung vor derartigen Klagen funktionieren kann, zeigt heute Ralph Günther von unserem Sponsor exali.de.

Von Ralph Günther

Insgesamt 3,25 Millionen Euro will Jörg Kachelmann vor Gericht als Entschädigungszahlung für die angebliche Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durchsetzen. Auf der Gegenseite: Bild, Bild.de, Focus und die Bunte. Die hatten im Jahr 2011 ausführlich über den Vergewaltigungs-Prozess gegen den Wettermoderator berichtet. Der Fall Kachelmann ist freilich ein Extremfall, doch Rechtsverletzungen im Allgemeinen sind in der Medienbranche keine Seltenheit und können für Journalisten teure Konsequenzen haben.

Haben die beklagten Medien übermäßig und unberechtigt Sturm gegen den Wettermoderator gemacht? Darüber lässt sich sicherlich streiten; und genau das wird gerade vor Gericht getan. Die großen Verlagshäuser, die nun ihre Anwälte gegen Kachelmann ins Gefecht schicken, geraten durch die Gerichtskosten sicherlich nicht ins Wanken, bei einem freien Journalisten würde die Sache vermutlich anders liegen.

Rechtsverletzungen im Journalismus: Ein teures „Vergnügen“

Welche juristischen Stolperfallen und Gefahren von Rechtsverletzungen im Journalismus lauern, habe ich hier bei Lousy Pennies in meinem Gastbeitrag „Wer den Schaden hat… Rechtliche Fallstricke für Journalisten und Blogger“ bereits thematisiert. Doch was passiert, wenn der Journalist tatsächlich verklagt wird und die Entscheidung über die Rechtsverletzung und den eventuellen Schadenersatz vor Gericht ausgefochten werden muss?

Wenn Kreativität vor dem Richter landet

Die Beauftragung eines Anwalts – insbesondere wenn er auf das Medienrecht spezialisiert ist – ist kein günstiges Unterfangen, doch wer wegen einer Rechtsverletzung, die er (angeblich) begangen hat, auf Schadenersatz verklagt wird, ist auf fundierte juristische Unterstützung angewiesen.

Egal, ob die Ansprüche berechtigt sind oder nicht, ein außergerichtlicher oder gerichtlicher Rechtsstreit –im schlimmsten Fall über mehrere Instanzen – drückt erst mal gewaltig auf den Geldbeutel. Doch dieses berufliche Risiko müssen Journalisten, Blogger und Co. nicht alleine tragen. Eine gute Media-Haftpflicht steht dem Freiberufler beziehungsweise Selbständigen auch in diesem Fall mit der Leistungskomponente des „passiven Rechtsschutz“ zur Seite.

Passiver Rechtsschutz – Rechtliche Absicherung für Journalisten

„Passiver Rechtschutz“ bedeutet, dass der Versicherer nicht nur Schadenersatzforderungen für eventuelle Rechtsverletzung bezahlt, der Schutz greift deutlich früher, denn er übernimmt auch die Kosten für die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen. Die Rechtsschutzleistung wird als „passiv“ bezeichnet, da es in diesen Fällen nicht um die „aktive“ Durchsetzung eigener Forderungen des Journalisten geht, sondern um die Abwehr von Ansprüchen Dritter.

In einfachen Worten: Wurde aus Sicht des Journalisten keine Rechtsverletzung begangen, hilft der Versicherer dabei, das auch zu beweisen und übernimmt die Kosten für Anwälte, Sachverständige, Gutachter, Zeugen-, Gerichts-, und Reisekosten. Das Risiko des Rechtsstreits trägt also nicht der Journalist selbst, sondern dessen Media-Haftpflicht.

Natürlich nicht ganz uneigennützig, denn der Versicherer möchte letztendlich auch nicht ohne Weiteres teuren Schadenersatz bezahlen, wenn es berechtigte Zweifel über deren Rechtmäßigkeit gibt. Wird der Prozess am Ende widererwartend verloren und der Journalist zu Schadenersatz aufgrund der Rechtsverletzung verurteilt, greift ebenso die Media-Haftpflicht und übernimmt zusätzlich zu den Kosten die Schadenersatzzahlung im Rahmen der Versicherungssumme.

Offenlegung

Autor Ralph Günther ist Gründer und Geschäftsführer unseres Sponsors exali.de (Affiliate-Link). Im Rahmen unseres Sponsorings haben wir vereinbart, dass Ralph Günther etwa alle drei Monate Gastbeiträge für LousyPennies schreibt, die sich ausschließlich um fachliche Themen drehen dürfen. Ist uns ein Beitrag zu werblich oder erscheint er uns redaktionell irrelevant, können wir ihn ablehnen. In diesem Beitrag geht es zwar ausdrücklich um Media-Haftpflichtversicherungen, die unser Sponsor anbietet, wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass es noch andere Anbieter gibt und sich jeder an einer solchen Versicherung Interessierte eine eigene Meinung bilden sollte. Alle Hintergründe zu unserem Sponsoring und auch den Sponsoring-Vertrag findet Ihr hier. 

Über den Autor

Passfoto_Ralph Günther 2013Ralph Günther, geboren 1972, ist Fachautor, Versicherungsexperte und Gründer sowie Geschäftsführer von exali.de (Affiliate-Link), dem Versicherungsportal für Dienstleister und freie Berufe. Er hat langjährige Erfahrung im Riskmanagement und der Versicherung von Textern, Journalisten, Online-Publishern und Bloggern, wie auch gestandenen Werbe- und Medien-Agenturen.

Sein Fokus liegt auf der Absicherung von Vermögensschäden – und damit verbunden der Weiter- und Neuentwicklung von Versicherungskonzepten für das (New) Media Business. Sein Wissen gibt er regelmäßig als Autor in relevanten Fachmedien und seinem eigenen Blog an seine Zielgruppe weiter.

Schlagworte: exaliSponsored Post

— Karsten Lohmeyer

Ich schreibe seit mehr als 20 Jahren für deutsche Medien und habe die 32. Lehrredaktion der Deutschen Journalistenschule besucht. Ich war Redakteur, Ressortleiter, Textchef und Mitglied von Chefredaktionen. Heute bin ich Chief Content Officer bei The Digitale, dem Content-Marketing-Dienstleister der Deutschen Telekom. Mehr über mich hier.

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Kommentare

  1. Marc sagt:
    13. März 2015 um 13:57 Uhr

    GIbt es inzwischen eine Rechtsschutzversicherung gegen Unterlassungsansprüche? Würde die hier beschriebene Haftpflicht auch Fälle abdecken wie z.B. die zivilrechtlichen Verfahren zwischen regenburg-gigital ./. XXXLutz und ./. Diehl

    Oder wären Vertipper wie „seit 2001 zwei Rügen durch den Werberat“ vs. „bis 2001 zwei Rügen durch den Werberat“ abegedeckt, wenn das Unternehmen dann kommt und Schäden dadurch behauptet?

    Antworten
    • Ralph Günther sagt:
      10. April 2015 um 13:38 Uhr

      Hallo Marc,

      sorry für die Verspätung, da ist uns Dein Kommentar wohl durchgerutscht.

      Unseres Wissens gibt es keine allgemeine Firmenrechtsschutzversicherung gegen Unterlassungsansprüche aufgrund der Verletzung von Schutzrechten Dritter, die Du im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursachst. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt für gewöhnlich keine Schadenersatzforderungen. Um sich gegen Schadenersatzforderungen abzusichern, brauchst du eine Vermögensschadenhaftpflicht. Spezialfälle aus dem journalistischen Bereich, wie der „Vertipper“ aus Deinem Beispiel, können durch eine spezielle Media-Haftpflicht abgesichert werden,

      liebe Grüße Ralph Günther von exali.de

      Antworten
  2. Sabrina sagt:
    18. März 2015 um 15:25 Uhr

    An so eine Versicherung habe ich auch schon mal gedacht. Beim bloggen kann das ja auch mal ganz schnell gehen.

    Antworten
  3. Marc sagt:
    10. April 2015 um 07:32 Uhr

    Ich dachte ja Sponsoring soll Aufmerksamkeit wecken und Kunden anziehen. Ein Sponsor, der ein Blog nur als Textabwurfstelle zu sehen scheint, hat da meiner Meinung nach irgendwas nicht verstanden und offenbar zuviel Geld im Marketingtopf. Und inzwischen gibt es Blog seit mindestens zehn Jahren.

    Bei meiner Bank werde ich regelmäßig – ohne das ich scharf drauf bin – angesprochen, ob ich nicht irgendeine Versicherung bräuchte.

    Jetzt habe ich mal eine ernsthafte Frage zu dem Thema, schreibe das in einen Kommentar und bekomme bald einen Monat lang keine Antwort.

    Antworten
    • Karsten Lohmeyer sagt:
      10. April 2015 um 11:32 Uhr

      Ich pinge die Kollegen gleich mal an!

      Antworten
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