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Wer den Schaden hat… Rechtliche Fallstricke für Journalisten und Blogger

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  • von Gastautor
  • in Gastbeiträge
  • — 29 März, 2014

ExaliCover

Aus der Praxis für die Praxis: Ralph Günther, Chef unseres Sponsors exali.de, verrät, auf welche rechtliche Probleme Medienschaffende im Netz stoßen können.

Von Ralph Günther

Für viele Blogger und freie Journalisten ist es die größtmögliche Katastrophe: Unabsichtlich haben sie einen Rechtsverstoß begangen und der Betroffene wehrt sich durch Abmahnung, Unterlassungserklärung und Schadenersatzforderung – und das kann teuer werden… 

Als Versicherungsexperten werden wir bei exali.de immer wieder mit Schadenfällen konfrontiert, die auf Rechtsverletzungen beruhen. In diesem Beitrag möchte ich anhand einiger realer Schadenfälle aus der Praxis einige Stolperfallen für Kreative aufzeigen – die oft dort lauern, wo man sie gar nicht vermutet.

 

Netzwerken mal anders: Markenrechtsverletzung auf XING

„Erzählen Sie Profilbesuchern in einem kurzen Satz, wer Sie sind“, fordert XING seine Profilinhaber auf. Dies nahm sich eine Freiberuflerin zu Herzen und teaserte ihr Profil mit einem pfiffigen Slogan an – um sich von der Masse abzuheben und das Netzwerk für Eigenmarketing zu verwenden. Keine schlechte Idee – wäre da nicht ein Haken gewesen: Der kreative Slogan brachte ihr nämlich statt neuer Kunden einen Haufen Ärger ein.

Ohne es zu wissen hatte die Freiberuflerin mit dem griffigen Wortspiel eine geschützte Wortmarke verletzt. Umso erstaunter war sie natürlich, als ihr bald darauf eine Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung ins Haus flatterte. Noch dazu mit einem überdimensional hoch angesetzten Streitwert von 100.000 Euro, welcher für die Berechnung der Anwaltskosten zu Grunde gelegt wurde.

Fazit:

Der Fall zeigt, wie schnell man unwissentlich eine Marke verletzt. Leider gilt aber der Grundsatz: Auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das zweite Learning: Häufig fangen sich Freiberufler Schäden nicht durch ihr eigentliches Business ein, sondern durch „Nebenkriegsschauplätze“ wie die eigene Webseite, den Blog oder wie im beschriebenen Fall eben durch das Social Media Profil.

 

Schmetterling sorgt für Ärger: Logo verletzt Schutzrechte

Nicht nur die Verletzung bekannter Marken kann Probleme schaffen, sondern auch die Verwendung geschützter Logos und Symbole (so genannte Bildmarken). Diese Erfahrung musste ein Freelancer machen, der seine Dienstleistungen mit einem einprägsamen Logo bewerben wollte.

Um an kreative Ideen zu gelangen, startete er einen kleinen Wettbewerb – und entschied sich für einen stilisierten Schmetterling. Dasselbe Motiv hatte sich einige Zeit zuvor jedoch ein Konkurrent als Bildmarke schützen lassen – der nun zum Abmahn-Schlag ausholte.

Fazit:

Das Markenrecht ist äußerst komplex. Häufig drehen sich dabei Auseinandersetzungen um die Themen Verwechslungsgefahr und nötige Unterscheidungskraft. Dehnbare Begriffe, bei denen es schwierig ist, eine genaue Trennlinie zu ziehen, um 100 Prozent auf der „sicheren Seite“ zu sein.

 

Werktitelschutz: Vorsicht bei der Namenswahl des Social Media Profils

Übrigens lassen sich nicht nur Marken oder Logos rechtlich schützen, auch für Werktitel gibt es entsprechende Regelungen. So soll gewährleistet werden, dass der Titel kreativer Produkte – dazu gehören Druckschriften, Filme, Ton- und Bühnenwerke, aber auch Domain- oder Account-Namen – nicht kopiert werden darf.

Der Titelschutz sorgt für den urheberrechtlichen Schutz von Namen und Bezeichnungen, ist aber Teil des Markenrechts. Wer sein Twitterkonto also nach einer Zeitschrift benennt, die auch Inhalte im Web anbietet, der kann eine Rechtsverletzung begehen. Genau das hatte ein Freiberufler mit seinem Twitter-Account @kulturnews getan – und bekam prompt einen Brief vom Anwalt.

Fazit:

Augen auf bei der Namenwahl! Eine rechtliche Recherche vorab kann unnötigen Ärger im Nachhinein ersparen.

 

Persönlichkeitsrechtsverletzung: Wenn Falschinformationen zum Bumerang werden

Nicht immer muss ein gewerbliches Schutzrecht verletzt werden, um für Wirbel zu sorgen. Die meisten Menschen sehen es nicht gerne, wenn unwahre Gerüchte über sie verbreitet werden. So auch in diesem Fall: Ein freier Redakteur verbreitete Fehlinformationen über die Essgewohnheiten eines Urgesteins der deutschen Popszene auf einer Webseite für Klatsch und Tratsch.

Dass dies nicht gerade für Begeisterung auf Seiten der Betroffenen sorgte, dürfte klar sein. So folgte stante pede der Brief des Anwalts wegen „massiv verletzter Persönlichkeitsrechte“. Und der Postbote hatte Einiges zu tun: Kurz darauf wehrte sich auch ein deutscher Teenieschwarm gegen ähnliche Aussagen, weil er sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Zugegeben – es handelte sich in beiden Fällen um boulevardeske Beiträge für entsprechende Medien, von denen sich die meisten Journalisten und Blogger distanzieren würden.

Fazit:

Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung kann oft schneller passieren, als es die Notiz vom Block zum fertigen Beitrag schafft. Diese Lehre kann auch aus dem Fall „Eva Herrmann“ um das falsche Zitat gezogen werden. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit wurde in letzter Instanz zwar zu Gunsten der Presse entschieden – doch wer hat schon die Zeit und die Nerven, durch die Gerichte der Bundesrepublik zu tingeln?

Offenlegung

Autor Ralph Günther ist Gründer und Geschäftsführer unseres Sponsors exali.de (Affiliate-Link). Im Rahmen unseres Sponsorings haben wir vereinbart, dass Ralph Günther etwa alle drei Monate Gastbeiträge für LousyPennies schreibt, die sich ausschließlich um fachliche Themen drehen dürfen. Ist uns ein Beitrag zu werblich oder erscheint er uns redaktionell irrelevant, können wir ihn ablehnen. Alle Hintergründe zu unserem Sponsoring und auch den Sponsoring-Vertrag findet Ihr hier. 

Über den Autor

Passfoto_Ralph Günther 2013Ralph Günther, geboren 1972, ist Fachautor, Versicherungsexperte und Gründer sowie Geschäftsführer von exali.de (Affiliate-Link), dem Versicherungsportal für Dienstleister und freie Berufe. Er hat langjährige Erfahrung im Riskmanagement und der Versicherung von Textern, Journalisten, Online-Publishern und Bloggern, wie auch gestandenen Werbe- und Medien-Agenturen.

Sein Fokus liegt auf der Absicherung von Vermögensschäden – und damit verbunden der Weiter- und Neuentwicklung von Versicherungskonzepten für das (New) Media Business. Sein Wissen gibt er regelmäßig als Autor in relevanten Fachmedien und seinem eigenen Blog an seine Zielgruppe weiter.

Schlagworte: Medienrecht

— Gastautor

Regelmäßig schreiben hier auf Lousypennies.de Gastautoren über ihre Erfahrungen beim Verdienen von Lousy Pennies im Netz.

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Kommentare

  1. Jens Brehl sagt:
    31. März 2014 um 13:32 Uhr

    Der Artikel liefert eine schöne Übersicht und mir gefällt sehr gut, wie Ihr die Hintergründe zu diesem gesponserten Beitrag offenlegt. Davon könnten sich so manche Medien eine Scheibe abschneiden.

    Ich denke, dass das Thema „Transparenz“ in nächster Zeit noch mehr Gewicht bekommt, daher finde ich Eurer Praxisbeispiel sehr gelungen. Ich selber gebe ja auch gerne Einblicke in meine journalistische Arbeit: http://www.der-freigeber.de/transparenz-ist-kein-hexenwerk/

    Antworten
    • Karsten Lohmeyer sagt:
      31. März 2014 um 13:41 Uhr

      Lieber Jens,

      herzlichen Dank für Dein Feedback. Die Transparenz ist uns ein Herzensanliegen. Wir wollen zeigen, dass es möglich ist, Geld durch Sponsoring/Anzeigenkunden zu verdienen und trotzdem die journalistische Unabhängigkeit zu bewahren. Indem wir uns mit unserem Sponsor neben der Transparenz auch auf das Kriterium „Keine Werbung sondern journalistische Beiträge“ geeinigt haben, haben wir eine Lösung gefunden, die beiden Seiten gefällt. :-)

      Antworten
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