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Social Media: Gelöschte Tweets führen auf rechtliches Glatteis

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  • von Gastautor
  • in Werbeanzeige
  • — 10 Feb, 2016

ExaliCoverAuf Social Media hat sich schon so mancher Politpromi böse verplappert – und manche haben die Peinlichkeit schnell wieder gelöscht. Was aber, wenn jemand das Gelöschte gespeichert hat? Dürfen Journalisten und Blogger es verwenden?

Gerade auf Twitter folgen viele Journalisten der Prominenz und warten nur auf verwertbare Aussagen. Doch nicht Alles darf zitiert werden. Daher erklärt Ralph Günther von unserem Sponsor exali.de in diesem Beitrag, was man im Umgang mit öffentlichen Äußerungen beachten sollte.

Social Media trägt zur Transparenz und Schnelllebigkeit bei – und das mehr denn je in Zeiten des politischen Wahlkampfes. Und dabei kann man sich schon mal „vertweeten“, also Aussagen in die Welt setzen, die dem Politiker oder anderen Schaden. Selbst wenn der Absender dann schnell reagiert und den Eintrag wieder löscht, gibt es da Plattformen wie politwoops.de. Die Seite hat es sich zur Aufgabe gemacht, provokative wie peinliche Tweets, die von den Twitter-Accounts der politischen Elite in die Öffentlichkeit und dann (dank „Löschen“-Buttons) in den Mülleimer gezwitschert wurden, für die digitale Ewigkeit festzuhalten.

Offenlegung

Autor Ralph Günther ist Gründer und Geschäftsführer unseres Sponsors exali.de (Affiliate-Link). Im Rahmen unseres Sponsorings haben wir vereinbart, dass Ralph Günther etwa alle drei Monate Gastbeiträge für LousyPennies schreibt, die sich ausschließlich um fachliche Themen drehen dürfen. Ist uns ein Beitrag zu werblich oder erscheint er uns redaktionell irrelevant, können wir ihn ablehnen. In diesem Beitrag geht es zwar ausdrücklich um Media-Haftpflichtversicherungen, die unser Sponsor anbietet, wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass es noch andere Anbieter gibt und sich jeder an einer solchen Versicherung Interessierte eine eigene Meinung bilden sollte. Alle Hintergründe zu unserem Sponsoring und auch den Sponsoring-Vertrag findet Ihr hier. 

Ein gutes Beispiel ist Donald Trump, der mit populistischen Äußerungen die Social Media Welt gewollt auf den Kopf stellt. Und dennoch gibt es selbst für Trump Dinge, die er nach dem Zwitschern lieber wieder von seinem Profil verbannt:

Hey @realDonaldTrump – In case you’re looking for that tweet you deleted .. I got it right here. pic.twitter.com/a6F98q5xGU

— Lenny Jacobson (@Lennyjacobson) 17. April 2015

Während Äußerungen in der analogen Welt nur schwer wieder zurückgenommen werden können – man erinnere sich nur an die Äußerungen „Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern“ unseres Innenministers de Maizières – ist es gerade auf Twitter möglich, schnellverfasste Tweets in die Mülltonne zu stopfen. Und hier liegt auch der Schlüssel zum rechtlichen Problem. Die Aussage de Maizières vor laufenden Kameras war eine Äußerung, die direkt für die Verwendung durch Journalisten gedacht war – mal abgesehen vom folgenden hämischen Medienecho.

Bei Twitter ist die Sachlage allerdings weniger klar, ganz besonders dann, wenn der Politiker seinen Tweet direkt wieder löscht – und dieser nur noch durch Portale wie Politwoops auffindbar ist. Daraus folgt auch rechtliches Glatteis für Journalisten und Blogger. Nur weil etwas scheinbar frei zugänglich ist, heißt es noch lange nicht, dass ihr es so einfach verwenden dürft.

Vorsicht: Rechtsverletzung droht!

Die Frage, inwieweit Persönlichkeitsrechte bei der Veröffentlichung (und Bearbeitung) gelöschter Tweets verletzt werden, ist aus rechtlicher Sicht bisher nicht abschließend geklärt. Was von den Netzaktivisten als Anregung zum Umdenken verstanden wird, kann nämlich schnell auch in einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts oder einer Klage aufgrund einer Persönlichkeitsrechtsverletzung enden. Aus diesem Grund sollten Journalisten sich in jedem Fall bewusst sein, dass die Verwendung von Quellen wie Politwoops nicht ohne Risiko ist.

Deshalb ist eine gute Absicherung bei Rechtsverletzungen für Journalisten und Blogger unverzichtbar. Nur so kann sichergestellt werden, dass Klagen und Abmahnungen nicht zum finanziellen Fiasko führen. Außergerichtliche oder gerichtliche Kosten, die mit der damit verbundenen juristischen Auseinandersetzung zusammenkommen, liegen nämlich schnell weit über dem, was ein Freiberufler aus der sprichwörtlichen „Portokasse“ bezahlt.

Eine gute Berufshaftpflichtversicherung – auch Media-Haftpflicht – genannt, schützt deshalb nicht nur vor den finanziellen Folgen einer Rechtsverletzung, sondern unterstützt auch im Kampf gegen ungerechtfertigte Ansprüche. Der integrierte passive Rechtsschutz übernimmt dabei die Kosten einer rechtlichen Verteidigung.

Über den Autor

Passfoto_Ralph Günther 2013Ralph Günther ist Gründer von exali.de und gilt als ausgewiesener Experte, wenn es um Risikomanagement sowie spezifische Haftpflichtversicherungen der Branchen IT, Media, Beratung und eCommerce geht. Ralph Günther schreibt als Fachautor in relevanten Medien.

Zudem klärt er wöchentlich auf seinem Blog „Vermögensschaden: Versicherung neu denken“ auf.

Schlagworte: Media-HaftpflichtMedienrecht

— Gastautor

Regelmäßig schreiben hier auf Lousypennies.de Gastautoren über ihre Erfahrungen beim Verdienen von Lousy Pennies im Netz.

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