Vier Bilder-Tipps für Journalisten

Aufmacher von Andrea Ege Photography

Fotos peppen jeden Online-Beitrag auf. Andrea Ege hat nützliche Werkzeuge gefunden, die jedem Journalisten bei der Arbeit mit Bildern im Netz helfen können.  Natürlich sollte man nicht blind alles bebildern, nur damit man auch ein Bild im Artikel hat. Es gibt durchaus gute und lesefreundliche Layouts, die ganz ohne Fotos und Grafiken auskommen. Allerdings schlagen … Weiterlesen …

Eröffne ein Content-Konto – noch heute!

Chinese Accountants

Die Arbeit von Journalisten kann im Internet Zinsen bringen. Auf lange Sicht lohnt sich das sogar mehr, als die lausigen Honorare, die heute noch gezahlt werden. Worauf wartest Du noch? Früher war Alles besser. Da konnte der Journalist seine Texte, Bilder und Filme direkt an Verlage und Medienanstalten verkaufen, zu einem anständigen Preis. Freie Autoren … Weiterlesen …

Medienrecht: Gero Himmelsbach über Journalisten im Netz ohne doppelten Boden

Professor Dr. Gero Himmelsbach, Foto: Judith Häusler

Rechtsanwalt Prof. Dr. Gero Himmelsbach erzählt uns, wieso er jedem Journalisten rät, ohne Angst im Netz zu publizieren – und wo die Urheberrechts-Gefahren bei Facebook & Co liegen.

Medien-Anwalt Prof. Dr. Gero Himmelsbach hat uns in den ersten drei Teilen unserer Interview-Serie schon viel erzählt: Über den richtigen Umgang von (selbständigen) Journalisten mit Abmahnungen, die größten rechtlichen Fallstricke für bloggende Journalisten und die Verantwortung von Journalisten bei Kommentaren auf ihrer Webseite. Mit dem vierten Teil beenden wir nun unsere Interview-Reihe mit den letzten Fragen, die uns noch auf der Seele brannten.  

„Viele Blogger laufen zu schnell über die Straße und werden dann von einem Anwaltsauto überfahren“

  Karsten: Als journalistischer Blogger bewegt man sich im Netz ohne doppelten Boden – also ohne einen finanzstarken Verlag mit starker Rechtsabteilung im Rücken. Was würdest Du uns raten, um möglichst wenige rechtliche Fehler zu begehen? Nun ja, wenn man auf die Straße geht und dauernd Angst hat überfahren zu werden, dann wird man auch überfahren. Also sollte man zunächst die Angst ablegen. Und dann einfach überlegt vorgehen und die Straßenverkehrsregeln kennen. Ich glaube, dass es viele Blogger gibt, die einfach zu schnell über die Straße laufen und dann von einem Anwaltsauto überfahren werden… Stephan: Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, mich gegen rechtliche Angriffe zu schützen? Etwa durch eine Rechtsschutz-Versicherung? [pullquote align=“right“]Ich bin der Meinung, dass hier die Berufsverbände und Gewerkschaften gefragt sind. Ein normaler Rechtsschutz deckt so etwas gar nicht ab. Es gibt zwar einen speziellen Medien-Rechtsschutz auch für Blogger und Journalisten, aber der ist ziemlich teuer. Ich persönlich bin der Meinung, dass hier die Berufsverbände und Gewerkschaften gefragt sind. Denn diese bieten ihren Mitgliedern ja auch in arbeitsrechtlichen Fragen Rechtsberatung. Ich finde, dass sie hier eine wunderbare Möglichkeit haben, sich bei der wachsenden Klientel der Online-Journalisten zu positionieren. Karsten: Sollte sich ein Unternehmerjournalist im Internet stärker mit dem Thema Presserecht auseinander setzen?
Ich würde jedem Journalisten empfehlen, ein Seminar über Presserecht zu besuchen.
Ja, wenn er nicht ständig mich oder meine Kollegen beschäftigen möchte, unbedingt. Ich würde jedem Journalisten empfehlen, zumindest ein Tagesseminar über Presserecht zu besuchen. Er sollte sich aber sehr genau ansehen, wer es hält – es sollte schon jemand sein, der sich wirklich auskennt. Stephan: Ein Thema hatten wir bisher noch nicht: Facebook. Und hier wohl vor allem das Urheberrecht an geteilten Inhalten. Dass man sich als Journalist nicht einfach an allen digitalen Inhalten aus dem Internet bedienen und sie auf Facebook stellen kann, sollte soweit klar sein. Was aber viele nicht wissen, ist, dass sie selbst bei Microstock-Agenturen gekaufte Fotos nicht ohne weiteres auf Facebook verbreiten dürfen… Karsten: Das steht doch in den Lizenbedingungen… Ja. Und deshalb kann ich jedem Journalisten immer nur raten, die Lizenzbedingungen aufmerksam durchzulesen. Da steht dann zum Beispiel bei einigen Anbietern auch, dass Fotos nur in einer bestimmten Auflösung bei Facebook verbreitet werden dürfen. Stephan: Gilt das auch für die Vorschaubilder? Bei Google sind sie ja rechtlich erlaubt. [pullquote align=“right“]Sofern die Lizenz des Bildes ungeklärt ist, empfiehlt es sich, das Vorschaubild auf Facebook zu deaktivieren Ja, bei Google ist das geklärt. Da Google die Bilder automatisch scannt und anzeigt, ist es rechtlich zulässig. Bei Facebook aber werden die Inhalte manuell von den Nutzern eingestellt. Das gilt auch bei den Vorschaubildern, die Facebook anzeigt, wenn ich einen Link poste. Sofern die Lizenz des Bildes ungeklärt ist, empfiehlt es sich also, das Vorschaubild zu deaktivieren – die Möglichkeit bietet Facebook ja. Karsten: Und was ist, wenn ein Besucher meiner Seite sie mit Vorschaubild auf Facebook verbreitet? Dann bist Du aus dem Schneider, wenn Du die Fotos zunächst rechtmäßig genutzt hast. Denn dann hat ja der Nutzer den Verstoß begangen. Stephan: Ein großes Thema bei Facebook ist ja auch der Datenschutz. Der Datenschutz ist in allen Bereichen des Internets ein großes Thema, denn ich kann ja alles protokollieren und über jeden Nutzer unzählige Daten sammeln – so auch über Google Analytics und andere Analyse-Tools. Mein Spezialthema ist ja das Presserecht. Gerne vermittle ich Euch für die nächste Serie einen Experten, der im Datenschutzrecht top ist. Karsten: Lieber Gero, vielen Dank für das Angebot, auf das wir sicher zurück kommen werden – und ganz herzlichen Dank für die vielen wertvollen Informationen. [hr] Die anderen Teile unserer Interview-Serie: Teil 1 Teil 2 Teil 3 [hr] ACHTUNG: Als besonderen Service für alle LousyPennies-Leser hat Prof. Dr. Gero Himmelsbach einen (kostenlosen) Musterbrief verfasst, mit dem Ihr auf eventuelle Abmahnungen reagieren könnt. Natürlich ohne Gewähr – und in der Hoffnung, dass Ihr ihn nie brauchen werden. [button link=“https://www.lousypennies.de/mustertext-reaktion-auf-eine-abmahnung/“ size=“large“]Ihr findet ihn hier. [/button] [hr] Über Gero Himmelsbach Professor Dr. Gero Himmelsbach ist seit 1994 Rechtsanwalt und Mitarbeiter der Sozietät Romatka in München, seit 1998 Partner. Er ist Honorarprofessor für Medienrecht der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Autor des Praxis-Handbuches „Beck’sches Mandatshandbuch Wettbewerbsrecht“ und Mitherausgeber des Kommentars zum Bayerischen Mediengesetz. Daneben ist Gero Himmelsbach ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift GRUR-Prax (Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht). Gero Himmelsbach ist seit vielen Jahren in der Aus- und Fortbildung von Journalisten und Juristen tätig – etwa als Referent der Hanns-Seidel-Stiftung und der Bayerischen Akademie für Fernsehen oder als Dozent für Wettbewerbsrecht der BeckAkademie. Gero Himmelsbach ist u.a. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustitiare, des PresseClub München e.V./International Press Club of Munich und war 1984 Mitgründer des Vereins „Nachwuchsjournalisten in Bayern (NJB) e.V.“, der junge Journalisten unterstützt.

Zweitverwertung im Internet – einmal recherchieren, mehrfach publizieren

Zwillinge

Möglichst viel Geld mit einer Recherche verdienen? Zweitverwertung ist Teil der Strategie von Verlagen. Da kommen die selben Texte in Sonderhefte, Bücher und auf die Webseiten. Das können Journalisten im Netz auch – oder?

Von den goldenen Zeiten, als Autoren sogar noch 50 Prozent des Honorars für eine Zweitveröffentlichung bekamen, träumen wir heute sicherlich noch. Mittlerweile kaufen die Verlage einen Text quasi mit „total buyout“ – könnte man das Urheberrecht in Deutschland übertragen, würden sie auch das noch fordern. Das Prinzip der Zweitverwertung in Verlagen scheint recht gut zu funktionieren.

Und im Netz?

Da sind wir Journalisten mit eigener Plattform ja auch Publisher – Sozusagen Mini-Verleger. Können wir dann mit unseren Inhalten auch noch einmal mehr Geld verdienen durch Zweitverwertung? Zusätzlich zu den klassischen Mitteln der Monetarisierung?

Ganz so einfach wie im Printbereich ist es Online nicht. Den Text an verschiedenen Stellen im Internet zu platzieren erweist sich meist als Schuss ins Knie. Traffic-Vermittler Nummer eins mag das nicht. “Duplicate Content” heißt das bei Google und wird mit Abwertung der Seiten bestraft. Genau das ändert die Spielregeln im Internet gegenüber der Print-Welt. Ein Text muss im Internet möglichst einzigartig bleiben.

Wie aber sollen wir dann im Web zweitverwerten?

Von einigen Ideen berichte ich hier. Ein paar davon waren schon erfolgreich, andere teste ich gerade.

Zweitverwertung durch Aggregation: eBook und Buch veröffentlichen

Franz Neumeier beschreibt auf dem Epubli-Blog (Epubli ist ein Selfpublishing-Service), wie er seine Online-Texte gesammelt als Buch herausbringt, und warum das dem Online-Auftritt nicht schadet. Denn mit dem Buch verdient er zusätzlich. Das Zusammentragen der Texte ist zwar noch einmal Aufwand, hilft später aber nicht nur dem Geldbeutel durch Verkaufseinnahmen und VGWort, sondern stärkt auch sein Ansehen als Autor – Stichwort: Markenbildung.

Das MyHighlands-Buch bei Createspace
Das MyHighlands-Buch bei Createspace

Neben Epubli gibt es da noch andere Services, die jeweils andere Preise und AGBs haben. Eine sehr gute Übersicht dazu hat Matthias Matting auf seinem Blog selfpublisherbibel.de veröffentlich – hier klicken.

Ich bin gerade dabei einen Reiseführer aus den Inhalten von MyHighlands.de bei Amazons Creatspace zu veröffentlichen. Ich werde berichten, wie es mir ergeht und vor allem, wie viel Geld sich damit machen lässt.

Eine andere Möglichkeiten der Aggregation ist das Herausgeben einer eigenen Zeitschrift, die aus den Inhalten der Webpräsenz besteht – T3N macht das. Gerade bei einer hohen Schlagzahl an Veröffentlichungen kann sich das lohnen.

Allerdings gibt es im Internet noch keine leichte Lösung für das Selbstverlegen von Magazinen, wie es das für Bücher gibt. Eigentlich schade, denn das wäre ja für Verlage mit einem eigenen Vertrieb geradezu ein ideales Zubrot und die ureigene Aufgabe: Inhalte zu Drucken, zu vertreiben und zu vermarkten.

Vielleicht erbarmt sich ja demnächst einer der großen Verlage und bietet ein Selfpublishing-Service für Zeitschriften?

Bis dahin können wir mit Downloadbaren und bezahlten PDFs arbeiten. Für WordPress gibt es etwa den WPShopGermany, der die Möglichkeiten des bezahlten Downloads anbietet. Ein Beispiel von mir für eine solche Aggregation ist das PDF für das Autofahren in Großbritannien. Der Service für den Leser: Er kann es ausdrucken und mit auf die Reise nehmen.

Zweitverwertung in Aggregatzustände: Video drehen

Auf Triathlon-Tipps.de prüfe ich stets, ob eine Geschichte sich auch als Video umsetzen lässt. Falls ja, recherchiere ich für Text und Video gleichermaßen. Das Video nehme ich auf und publiziere es auf Youtube. Dort kann ich es gesondert vermarkten.

Video auf Youtube von Triathlon-Tipps.de
Video auf Youtube von Triathlon-Tipps.de

Ergebnis: Fast zwei Drittel meiner Adsense-Einnahmen gehen auf das Konto des großen Videoportals. Tendenz steigend.Kein Wunder, denn Youtube ist mittlerweile die zweitgrößte Suchmaschine hinter Google – aber in einer ganz eigenen Sphäre an Inhalten.

Auch hier wieder angenehmer Nebeneffekt: Man kennt mein Gesicht. So werde ich auf Triathlon-Wettkämpfen mittlerweile angesprochen – und das ist nicht nur gut für das Ego, sondern hilft eben auch sich als Marke zu etablieren.

So ein Video muss gar nicht aufwändig produziert sein. Ein Photoshop-Tutorial etwa kann als simple Aufnahme vom Bildschirm gemacht werden, zum Beispiel mit Apple Quicktime als Software oder einem anderen Screencast-Tool. Anderes kann als Interview mit dem iPhone gefilmt sein oder man spricht einfach in die Kamera des Notebooks.

Zweitverwertung von Nebenprodukten: Fotos verkaufen

“Sell the byproduct” heißt eine alte Firmenweisheit. Bei Artikeln aus dem Bereich Reise- oder Autojournalismus können das zum Beispiel selbst aufgenommene Bilder sein.

Fotolia
Auf Fotolia lassen sich Fotos zu Geld machen

Die lassen sich auf Portaklen wie iStock und Fotolia zu Geld machen. Allerdings reden wir hier natürlich von LousyPennies und nicht Big Bucks. Wenn man es regelmäßig konsequent in einer interessanten Nische betreibt, kann es aber auch hier wieder sein, wie immer: Es tröpfelt monatlich was in die Kasse.

Ein Sonderfall für alle, die mit dem Smartphone Fotos aufnehmen: Instagram-Bilder lassen sich nebenbei verkaufen: Richard Gutjahr berichtet darüber in seinem Blog.

Gerade im Bereich Reise bietet sich noch an, einen Kalender zu verkaufen, in dem die spannendsten Bilder abgedruckt sind. Kalender verkaufen sich in der Zeit von Herbst bis in den Frühjahr. Sie zu produzieren ist nicht allzu schwer, die meisten Online-Druckereien bieten dazu auch Druckvorlagen.

Mit meinem MyHighlands-Kalender hat das leidlich funktioniert. Die Webpräsenz hat einfach noch zu wenig Besucher. Dennoch werde ich es nächstes Jahr wieder versuchen.

Welche Möglichkeiten der Zweitverwertung kennt Ihr?

Ich glaube, dass das nur ein Teil der Möglichkeiten zur Zweitverwertung darstellt. Welche fallen Euch noch ein, welche habt Ihr mehr oder weniger erfolgreich umgesetzt? Bitte lasst es uns in einem Kommentar wissen.

„Sorge Dich nicht, zensiere!“ Tipps und Tricks für bessere Kommentare von Deef Pirmasens

Deef Pirmasens: "Warum Angst vor Trollen haben? Sie bringen Stimmung in die Bude."

Journalist und Blogger Deef Pirmasens („quer“) verrät uns, warum Kommentare so wichtig für jedes journalistische Format im Internet sind – und wie Journalisten mehr Kommentare generieren können. Manchmal leiste ich mir am Wochenende den Luxus, keine Telefonanrufe anzunehmen. Aber als Deef Pirmasens bei mir anrief, ging ich sofort ran. Denn nicht nur, dass Deef ein … Weiterlesen …

Überleben mit Lousy Pennies: Haste mal 12 Euro?

Lousy Pennies

Lousy Pennies. Darüber schreiben und reden wir hier schon eine ganze Weile – und auch darüber, wie lausig die Pennies nun sein müssen, um zum Beispiel mit einer Webseite wie LousyPennies.de seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Ich habe da mal nachgerechnet und eine ganz einfache Antwort gefunden: 12 Euro. Im Jahr. Warum? Nun ja, in den … Weiterlesen …

Anwalt Himmelsbach: Wie Journalisten mit Nutzer-Kommentaren umgehen sollten

Professor Dr. Gero Himmelsbach, Foto: Judith Häusler

Schon zweimal (hier und hier) hat uns Medien-Anwalt Prof. Dr. Gero Himmelsbach nützliche Grundlagen aus der Welt des Medienrechts erzählt. Im dritten Teil unserer Interview-Serie beschäftigen wir uns mit einem für Blogger und Unternehmer-Journalisten besonders spannendem Thema: Kommentare. Denn die gibt es im Print-Business nicht. Im Internet sind sie integraler Bestandteil einer jeden Seite – und bergen nicht wenige Gefahren für bloggende Journalisten, wie wir nun hier erfahren:

 

„Wer einen Kommentar freischaltet, hat eine gewisse Verantwortung“

 

Stephan: Lieber Gero, Kommentare sind ein sehr spezielles Thema, das viele Journalisten im Web beschäftigt…

Gero Himmelsbach: Ich finde, Kommentare gehören unbedingt zu einem Blog oder Internet-Angebot dazu. Aus rechtlicher Sicht stellt sich die Frage: Ist der Kommentar eines Nutzers meiner Seite beleidigend oder anderweitig rechtlich relevant? Und: Inwieweit ist der Betreiber für die Kommentare verantwortlich?

Karsten: Inwieweit ist der Betreiber einer Seite denn für die Kommentare verantwortlich?

Wenn der Betreiber die Kommentare moderiert und erst nach einer Prüfung frei schaltet, ist klar, dass er hier eine gewisse Verantwortung hat. Das ist aber im Übrigen bei den Leserbriefen einer Tageszeitung nicht anders: Auch ein Leserbrief darf nicht beleidigend sein.

 

„Man ist verpflichtet, Kommentare zu beseitigen, wenn sie eine Rechtsverletzung beinhalten“

Karsten: Und wenn die Kommentare ohne Überprüfung automatisch veröffentlicht werden…

Dann ist der Betreiber nicht verpflichtet, sie sofort zu überprüfen. Man ist allerdings verpflichtet, Kommentare zu beseitigen, wenn sie eine Rechtsverletzung beinhalten. Das gilt insbesondere, wenn man darauf hingewiesen wird. Das ist die so genannte Störerhaftung. Als Betreiber des Blogs ist man in diesem Fall „Störer“.

Stephan: Ist es nicht Zensur, wenn ich einmal veröffentlichte Kommentare nachträglich lösche?

Nein, weder im rechtlichen Sinne, wo Zensur allein eine Vorzensur meint, noch anderweitig. Natürlich hat man als Betreiber und Verantwortlicher einer Seite das Recht und auch die Pflicht, auf seiner Seite für Ordnung zu sorgen. Da greift das „Hausrecht“.

Karsten: Nochmal nachgefragt: Du würdest also empfehlen, die Kommentare generell freizuschalten und nur ab und zu mal nachzusehen, ob alle ok sind?

Ich finde, die Kommentarfunktion gehört zum Blog dazu und damit auch die freie Meinungsäußerung von Nutzern des Blogs. Wenn man die Kommentare moderiert, also vor Freischaltung überprüft, dann muss man es mit viel Sachverstand tun. Denn dann ist das Risiko größer, für die Inhalte einstehen zu müssen.

 

„Der Blogger muss nicht um drei Uhr nachts aufstehen und die Kommentare checken, die um halb drei eingetragen wurden“

 

Stephan: Und wenn dann doch rechtlich relevante Kommentare auf meinem Blog stehen?

Ich muss natürlich schon regelmäßig die Kommentare auf solche Fälle überprüfen. Es gibt aber keine rechtliche Vorgabe, was regelmäßig heißt – der Blogger muss also nicht um drei Uhr nachts aufstehen und die Kommentare checken, die um halb drei eingetragen wurden. Aber wenn ich ein Thema einstelle, bei dem ich weiß, dass es zu kritischen Kommentaren kommen könnte, habe ich die Pflicht, aufzupassen, zu beobachten und einzugreifen, wenn Rechtsverstöße passieren.

Stephan: Wie hoch ist das Risiko, aufgrund von Kommentaren eine Abmahnung zu erhalten?

Das schätze ich als relativ gering ein. Natürlich habe ich als Seitenbetreiber eine Sorgfaltspflicht, aber dennoch bin ich für die Beiträge Dritter nur eingeschränkt haftbar. Der BGH hat da übrigens ein nettes „Pingpong-Spiel“ entwickelt …

Karsten: Was heißt das?

Der BGH hat sich überlegt, wie denn die Entscheidung ablaufen muss, ob der Webseitenbetreiber Nutzer generierte Inhalte löscht. Das geht so:

  • Der Betroffene muss konkret mitteilen, welcher Inhalt seine Rechte verletzten soll.
  • Kann der Blogger nicht ohne weiteres erkennen, ob die Beanstandung gerechtfertigt ist, muss er eine Stellungnahme des Nutzers einholen. Äußert sich der Nutzer nicht, muss der Blogger davon ausgehen, dass die Beanstandung berechtigt ist. Er muss den Eintrag löschen.
  • Bestreitet der Nutzer die Beanstandung nachvollziehbar und ergeben sich daraus für den Blogger Zweifel, ist wieder der Betroffene an der Reihe: Der muss nun Nachweise bringen, dass der Eintrag seine Rechte verletzt.
  • Bleibt dann der Betroffene eine Stellungnahme schuldig, muss der Blogger den Eintrag nicht entfernen. Ergibt sich aber aus der Stellungnahme des Betroffenen dann doch eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts, muss der Blogger den Eintrag löschen.

Nächste Woche im vierten Teil unserer Interview-Serie mit Prof. Dr. Gero Himmelsbach: Warum sich jeder Unternehmer-Journalist mit dem Presserecht beschäftigten sollte.

Hier geht’s zum zweiten Teil.

[hr]

ACHTUNG: Als besonderen Service für alle LousyPennies-Leser hat Prof.Dr. Gero Himmelsbach einen (kostenlosen) Musterbrief verfasst, mit dem Ihr auf eventuelle Abmahnungen reagieren könnt. Natürlich ohne Gewähr – und in der Hoffnung, dass Ihr ihn nie brauchen werden.

[button link=“https://www.lousypennies.de/mustertext-reaktion-auf-eine-abmahnung/“ size=“large“]Ihr findet ihn hier. [/button]

[hr]

Über Gero Himmelsbach

Professor Dr. Gero Himmelsbach ist seit 1994 Rechtsanwalt und Mitarbeiter der Sozietät Romatka in München, seit 1998 Partner. Er ist Honorarprofessor für Medienrecht der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Autor des Praxis-Handbuches „Beck’sches Mandatshandbuch Wettbewerbsrecht“ und Mitherausgeber des Kommentars zum Bayerischen Mediengesetz. Daneben ist Gero Himmelsbach ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift GRUR-Prax (Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht).

Gero Himmelsbach ist seit vielen Jahren in der Aus- und Fortbildung von Journalisten und Juristen tätig – etwa als Referent der Hanns-Seidel-Stiftung und der Bayerischen Akademie für Fernsehen oder als Dozent für Wettbewerbsrecht der BeckAkademie.

Gero Himmelsbach ist u.a. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustitiare, des PresseClub München e.V./International Press Club of Munich und war 1984 Mitgründer des Vereins „Nachwuchsjournalisten in Bayern (NJB) e.V.“, der junge Journalisten unterstützt.

 

Sieben Schritte zum Start der eigenen Webseite

By User:WayneRay [Public domain], via Wikimedia Commons

Starte deine Webseite
© Sergey Nivens – Fotolia.com

Wir haben bereits darüber geschrieben, warum es für Journalisten sinnvoll sein kann, eine eigene Webseite oder ein Blog zu betreiben. Doch wie starten? Hier einige Anregungen beim Planen und Aufsetzen einer eigenen Webseite.

Das Thema festlegen

Man kann natürlich über alles schreiben. Das funktioniert vielleicht – manchmal. Ich bin jedoch eher dafür, ein klares Thema in den Mittelpunkt zu stellen: Politik, Mode, Autos, Triathlon, Reisen … Egal, Hauptsache ein Bereich, zu dem ich wirklich etwas sagen kann und auch sagen will. Weil er mir am Herzen liegt. Das gibt meinem Webauftritt Authentizität und hilft bei der Selbstvermarktung.

Ein klares Thema bringt weitere Annehmlichkeiten mit sich:

  • einen definierten Leserkreis

  • Seiten und Domainname lassen sich leichter finden

  • eine spezifische Vermarktung wird möglich

Wenn das Thema also gefunden ist, bilde ich daraus eine Marke.

Einen Markennamen finden

Die Marke einer Webseite setzt sich aus zwei Dingen zusammen: Aus einem Namen, der im oberen Bereich und im Titel der Webseite zu sehen ist, und aus der Domain, also der Adresse, unter der die Webseite im Internet zu finden sein wird. Sinnvollerweise sind beide identisch.

[highlight style=’magenta‘]Ideen sammeln:[/highlight] Für das Festlegen einer Marke nehme ich mir stets etwas Zeit. Denn: Eine Domain im Nachhinein noch einmal zu ändern ist zwar möglich, aber mit großem Aufwand und oft auch mit Verlusten bei den Besuchszahlen verbunden. Darum lieber jetzt ein bisschen länger darüber sinnieren.

Die Ideen-Tabelle zu MyHighlands.de
Die Ideen-Tabelle zu MyHighlands.de – inklusive Rechtschreibfehler

Alle Ideen fasse ich in einer Excel-Tabelle zusammen.

[highlight style=’magenta‘]Verfügbarkeit prüfen:[/highlight] Anschließend prüfe ich, ob und welche der Domains noch frei sind – für .de-Domains bei denic, für .com und andere schlage ich bei United Domains nach.

Ich vermerke dann in meiner Tabelle, welche meiner Namens-Ideen noch zur Verfügung stehen und welche nicht. Die, die nicht frei sind, rufe ich auf, um zu sehen, ob dort ein aktive Webseite betrieben wird oder ob die Domain nur geparkt ist. Finde ich unter der Adresse eine aktuelle Seite vor, streiche ich die Namens-Idee wieder.

Außerdem schaue ich noch, ob es Webseiten gibt, die ähnlich heißen. Zum Beispiel ob es Lousypennies.com gibt. Falls ja, vermerke ich das zumindest negativ, da es sonst  Verwechslungsgefahr gibt.

Für geparkte Domains setze ich einen entsprechenden Vermerk im Excel-Sheet. Geparkt sind die Domains, die zwar jemanden gehören, auf denen aber kein echtes Angebot stattfindet. Der Erwerb lohnt sich dafür vielleicht, wenn der Name wirklich toll ist und der Preis fair. Die verfügbaren Domains bezeichne ich als „frei“. So entsteht langsam eine gute Liste an Ideen für eine Marke.

[highlight style=’magenta‘]Marke testen:[/highlight] Bei dem was übrig bleibt, mache ich den 5-Sekunden Test. Ich bitte jeweils einen Bekannten, mir zu helfen, ohne vorher zu verraten worum es geht. Ich halte ihm dann auf einem Blatt Papier nur einen der möglichen Namen für etwa 5 Sekunden unter die Nase, ehe ich ihn wieder verdecke.

Dann frage ich zum Beispiel:

  • Was stand da?

  • Woran hast Du dabei als Erstes gedacht?

  • Wenn das ein Name für eine Webseite wäre: Was glaubst Du, wovon sie handelt?

Die Antworten verwerfen meist den ein oder anderen Namens-Favoriten. Wenn es ganz schlimm kommt, gehe ich sogar zurück in die Ideen-Findungsphase.

Domain registrieren

Glück gehabt - die Domain ist frei
Glück gehabt – die Domain ist frei

Aber irgendwann habe ich sie dann, die perfekte Marke. Jetzt also die Domain dazu reservieren. Das kann man einerseits direkt beim Webhoster machen oder bei einer Domain-Agentur, wie die schon erwähnte United Domains.

Die Kosten für eine Domain sind unterschiedlich: Eventuell muss ich sie erst von jemanden abkaufen, dann wird es teurer. Oder aber sie ist frei, dann zahle ich lediglich die geringe Einrichtungsgebühr und monatliche Kosten. Im Falle von Lousypennies.de sind das zum Beispiel zirka 3 Euro pro Monat.

Wenn ich es mir leisten kann, reserviere ich gleich ähnliche Domains mit. Neben triathlon-tipps.de habe ich auch triathlontipps.de, neben myhighlands.de auch my-highlands.de. Und eventuell lohnt es sich auch, die jeweilige .com- oder .de-Domain dazu zu nehmen.

Die geeignete Webseiten-Software aussuchen

Diesen Punkt kann man aus meiner Sicht kurz halten: WordPress, und fertig!

Ok, etwas ausführlicher vielleicht: Es gibt zwar weitere Content Management Systeme (CMS) wie Joomla, Drupal und auch kleinere Systeme wie CouchCMS. Für WordPress spricht aber einfach die riesige Community, die dahinter steht. Die produziert eifrig Themes (Designs) und Plugins (nützliche Zusatzsoftware), reagiert auf Sicherheitsprobleme blitzschnell und bietet eine ausführliche Dokumentation an. Tipps und Tricks findet man zuhauf dafür im Web.

Besonders angenehm empfinde ich bei WordPress, dass es mich offensiv auf neue Updates hinweist, die ich per Knopfdruck sofort einspielen kann. Seitdem mir ein Joomla-System und auch schon ein OpenX-Server gehackt wurden, weiß ich so einen Service zu schätzen.

Aber vielleicht weiß jemand von Euch ein besseres System? Bitte gerne in den Kommentaren kundtun.

Einen Provider anmieten

Irgendwo muss die Software ja laufen, ein Server dafür muss her. 1&1, Strato, Hosteurope und Co. bieten ihre Dienste für deutlich unter 10 Euro monatlich an. Ich persönlich aber habe mich von solchen Massenprovidern abgewandt.

Ich will kurz erklären warum: Während eines Urlaubs ohne Internet ging meine Seite für acht Tage nicht mehr. Das konnte ich aber erst im Nachhinein feststellen (Alpenüberquerung mit dem Fahrrad – kein Internet in den Bergen). Der Provider hatte vorsorglich einfach abgestellt, weil er meinte, ein Skript sei nicht in Ordnung. Ich hakte mehrfach nach, was genau los war, aber eine befriedigende Antwort habe ich bis heute nicht erhalten. Meine Konsequenz war schnell und klar: Ich habe gekündigt und die Webseite umgezogen.

Ich wechselte zu einem kleinen Anbieter, der sich genau auf die Pflege von kleinen und mittleren Projekten spezialisiert hat. Er kostet zwar etwas mehr, dafür hatte ich nie wieder ungelöste Probleme. Was ich an Geld investiere, spare ich am Nervenkostüm.

Installationshilfe auf der deutschen WordPress-Webseite
Installationshilfe auf der deutschen WordPress-Webseite

Die Installation von WordPress bei einem Provider läuft übrigens ganz unterschiedlich ab: Einige bieten es als Paket an, das man nur anzuklicken braucht. Bei anderen muss man es installieren, so wie es bei WordPress beschrieben ist. Bei meinem Provider kann ich es ihm auch einfach sagen, und er setzt es für mich auf.

In jedem Fall geht es einfach und schnell.

Ein Theme passend zum Thema aussuchen

Jedes WordPress installiert sich mit der gleichen Oberfläche namens “Twentyeleven”. Die tut es auch sehr gut für den Anfang. Doch wenn man ein bestimmtes Thema verfolgt, sollte man das auch in der Oberfläche (englisch: Theme) verdeutlichen. Vielleicht, indem man Fotos mehr in den Mittelpunkt stellt, wie ich es bei MyHighlands.de gerne tue. Oder sich einem magazinigen Anstrich gibt, wie hier bei LousyPennies.

Das Tolle an WordPress: Es gibt Tausende dieser Oberflächen im Web. Das Grausame dabei: Es sind wirklich Tausende! Im Wald aus WordPress-Themes sieht man oft die Bäume nicht. Zufall, dass einer der besten kommerziellen Anbieter in dem Bereich ausgerechnet Themeforest heißt – Designs kosten hier ab 3 Euro aufwärts. Es gibt natürlich auch gratis Themes im Web, zum Beispiel bei WordPress selbst.

Bis man das richtige Theme für die WordPress-Seite gefunden hat, kann es durchaus etwas dauern. Karsten hat sich für LousyPennys sehr lange auf die Suche begeben und mittlerweile haben wir die dritte Oberfläche am Start, mit der wir nun endlich richtig zufrieden sind – für den Augenblick. Gerade am Anfang ist durchaus etwas Zeit dafür, mehrere Themes zu testen und auch die Leser dazu zu befragen.

[highlight style=’magenta‘]Tipp:[/highlight] Das neue Theme sollte bereits “responsive” sein. Es sollte auf das Endgerät (PC, iPad, Smartphone) passend ausliefern.

Seitenstruktur planen

Bevor ich nun den ersten Beitrag veröffentliche, mache ich mir noch Gedanken zur Rubrizierung der Seite. In WordPress stehen mir dazu Kategorien und Schlagworte zur Verfügung. Dabei gilt: Schlagworte verbinden Themen über Kategorien hinweg.

Die Rubriken und Schlagworte sind wichtig, weil sie sowohl dem Leser, als auch den Suchmaschinen helfen, sich auf der Seite zurechtzufinden. Bei einigen Projekten habe ich sofort angefangen zu schreiben und nach einigen Artikeln habe ich dann versucht zusammenzufassen, etc. Meist wuchs dann etwas unlogisches oder ich musste Artikel dort unterbringen, wo sie an sich nur in etwa hingehören.

Wenn man sich die Struktur schon vorher bewusst macht, kann man die Artikel entsprechend planen, arbeitet konzentrierter am Gesamtbild.

Mit Planen meine ich übrigens nicht, dass ich die Rubriken und Tags alle schon blind anlege. Das wären sonst nur leere Versprechen gegenüber dem Besucher. Es reicht, wenn ich sie zunächst im Kopf habe.

Ist das alles erledigt, kann endlich der erste Artikel online gehen.

Schreib-Disziplin: Volle Kraft voraus in der Vollansicht (Journalisten-Tipps, Teil 3)

By Ministry of Information Photo Division Photographer [Public domain or Public domain], via Wikimedia Commons

Wir Journalisten recherchieren – Hand auf’s Herz – am meisten im Internet. Dort wimmelt es an Informationen. Für jeden Artikel, jedes Thema sprudeln im weltweiten Netz unendlich viele Quellen, die man noch „kurz checken“ oder „kurz überprüfen“ möchte. Immer mehr Tabs tummeln sich im Browserfenster – das natürlich während des Schreibens permanent geöffnet bleibt …

Immer wieder recherchiert man weiter und prokrastiniert irgendwann mal vor sich hin, während die Deadline immer näher kommt. Am Schluss wird womöglich hektisch zusammengefasst anstatt langsam und stilvoll einen schönen Artikel zu schreiben.

Geht auch anders

By Ministry of Information Photo Division Photographer [Public domain or Public domain], via Wikimedia Commons
By Ministry of Information Photo Division Photographer [Public domain or Public domain], via Wikimedia Commons
Ein einfacher Trick hilft: konsequent im Vollansichts-Modus schreiben, physisch und psychisch. Es wird nur dieses eine Ding erledigt: schreiben. Nichts nebenbei.

Die wichtigste Voraussetzung dafür ist eine gute Vorbereitung. Ist es soweit, alles recherchiert, alles überprüft, lenkt einen nichts mehr ab. Keine Tabs im Browser rufen still: „Schau doch mal hier nochmal!“ Wer ganz hart unterwegs ist, legt sich zur Sicherheit noch den digitalen Keuschheitsgürtel (siehe Teil 1) um und fertig.

Was folgt ist die schönste Situation beim Verfassen eines Textes: Es gibt nur dich und den Text.

 

Viele kleine Helferlein

Extra für Schreiberlinge gibt es ganz wunderbare Programme, die sich genau darauf konzentrieren und jeden Hauch an  FocusWriter oder – für extreme Puristen – Writemonkey.

 

Ich schreibe diesen Artikel in diesem Moment im WordPress-Vollansichts-Modus. Nichts lenkt mich ab. Alle anderen Programme, inklusive Mail, sind abgeschaltet.

Keine Bling-Geräusche machen mich auf einen neuen Facebook-Freunde-Eintrag oder sonstige Nachrichten aufmerksam.

Fertig.

Wieder ein AWD meiner Liste (siehe Teil 1) verschwindet unter einem dicken schwarzen Filzstift-Strich. Und ich denke an Woody Allens schönen Spruch: „Du kannst nicht zwei Pferde mit einem Hintern reiten.“

Hier geht’s zum 2. Teil von Andrea Eges Tipps- und Tricks-Serie.